Vor 70 Jahren verfasste das Bundesverfassungsgericht das Urteil, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) zu verbieten. Das Gericht stützte sich dabei auf umfangreiche Beweismittel, die in kommunistischen Flugblättern und Zeitungen eine Ablehnung des Grundgesetzes offenbarten. Trotz der Beweislage wird das Verbot heute kritisch betrachtet. Rechtem Medien zufolge war das Beweismaterial überwältigend, während linke Quellen betonen, dass das Gericht massiven politischen Druck ausgesetzt war, als es am 17. August 1956 die Auflösung der KPD verfügte. Im Gegensatz zur AfD, die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg in die politische Irrelevanz befand, war die KPD zu diesem Zeitpunkt noch relevant. Das Verbot der KPD ist bis heute das einzige Parteiverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die taz merkt an, dass sich aus dem KPD-Verbot Lehren für die Gegenwart ziehen lassen, während nd darauf hinweist, dass das Urteil kein unabhängiges Urteil war. Es bleibt offen, welche langfristigen Auswirkungen das KPD-Verbot auf die politische Landschaft Deutschlands hatte und welche Parallelen zu aktuellen Entwicklungen gezogen werden können.
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