Nach dem Tod eines elfjährigen Schülers während einer Klassenfahrt in Niedersachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen zwei Lehrkräfte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Der Junge erlitt am 18. Juni in einem Schullandheim in Aerzen Atemnot und verlor das Bewusstsein. Rettungsversuche blieben erfolglos. Eine vorläufige Obduktion deutet auf einen anaphylaktischen Schock hin, möglicherweise ausgelöst durch eine allergische Reaktion auf Kuhmilch. Die Staatsanwaltschaft hat ein allergologisches Gutachten in Auftrag gegeben, das noch aussteht. Es gab keinen Hinweis auf Fremdverschulden. Der Junge hatte einen Notfall-Pen mit Adrenalin bei sich, der jedoch nicht eingesetzt wurde. Etwa 20 Minuten vor dem Zusammenbruch des Jungen gab es ein gemeinsames Mittagessen, die Umstände werden noch untersucht. Während des Einsatzes wurden rund 50 Schulkinder von den Lehrkräften betreut und von den Rettungsmaßnahmen ferngehalten, Notfallseelsorger kümmerten sich um die Kinder und die Lehrkräfte.
Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob die Lehrkräfte es unterlassen haben, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Jungen vor dem anaphylaktischen Schock zu schützen. Die Ermittlungen konzentrieren sich darauf, was in den 20 Minuten nach dem Mittagessen geschah und warum der Notfall-Pen nicht verwendet wurde. Es gibt derzeit keine Hinweise auf andere mögliche Todesursachen.
Unsere Lesart ist, dass die Ermittlungen sich darauf konzentrieren, ob die Lehrkräfte ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, indem sie versäumten, angemessene Maßnahmen zu ergreifen oder den vorhandenen Notfall-Pen einzusetzen. Es scheint, dass die Staatsanwaltschaft nicht von einem Fremdverschulden ausgeht, sondern die Handlungen und Unterlassungen der betreuenden Lehrkräfte im Fokus stehen. Die Untersuchung der 20 Minuten vor dem Vorfall ist entscheidend, um festzustellen, ob ein anderslautendes Verhalten hätte den Tod des Jungen verhindern können.
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