Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen den Sänger Xavier Naidoo wegen des Verdachts der Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung zugelassen. Die Anklage geht auf eine Strafanzeige zurück, die sich gegen Naidoos Äußerungen und Veröffentlichungen richtet, darunter die Beleidigung eines Mitglieds der Amadeu Antonio Stiftung und die Verbreitung antisemitischer Inhalte. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Anklage in vier Fällen der Volksverhetzung erhoben, jedoch lehnte das Gericht die Zulassung für drei dieser Vorwürfe mangels hinreichenden Tatverdachts ab. Gegen diese Ablehnung hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Eine zweite Anklage aus Juni 2024 wurde ebenfalls nicht zugelassen und wird ebenfalls vom Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft. Naidoos Anwälte betonen, dass die Vorwürfe falsch seien und ihr Mandant sich ausdrücklich von jeglichem Antisemitismus, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit distanziere. Naidoo hatte in der Vergangenheit durch Verschwörungstheorien, Nähe zu „Reichsbürgern“ und der QAnon-Bewegung für Aufsehen gesorgt und im Jahr 2022 eine Entschuldigung für frühere Äußerungen abgegeben. Im Februar 2026 fiel er erneut durch verwirrende Aussagen auf einer Kundgebung auf, in denen er von „Menschen, die unsere Kinder fressen“ sprach und fragwürdige Behauptungen über die Zusammensetzung von Nahrungsmitteln aufstellte. Die Entscheidung des Gerichts, nur einen Fall der Volksverhetzung zuzulassen, lässt offen, inwieweit die Staatsanwaltschaft mit ihrer erweiterten Anklage erfolgreich sein wird.
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