Gutachten im Fall Fabian: Angeklagte Gina H. wird für schuldfähig gehalten
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Image: Spiegel De
Ein psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass die Angeklagte im Fall Fabian, Gina H., grundsätzlich schuldfähig ist. Der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper stellte zwar eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und eine Lernbehinderung fest, diese seien jedoch nicht so schwerwiegend, dass sie die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt erheblich beeinträchtigt hätten. Gina H. sei trotz ihrer psychischen Probleme in der Lage, das Unrecht der ihr vorgeworfenen Tat in „vollem Umfang“ zu erkennen. Keiper wies zudem auf psychopathische Tendenzen hin, die sich in gefühllosen und manipulativen Verhaltensweisen äußerten. Die Anklage wirft Gina H. vor, Fabian im Oktober 2025 an einem Tümpel bei Güstrow erstochen und die Leiche anschließend angezündet zu haben. Ein Motiv sieht die Staatsanwaltschaft in der Beziehung zum Vater des Jungen. Die Angeklagte hat die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen und bezieht seit 2015 eine Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Probleme. Nach Vorlage des Gutachtens wird mit dem Abschluss der Beweisaufnahme gerechnet, gefolgt von den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung Ende Oktober und möglicherweise dem Urteil am 10. November. Die Richterin konfrontierte die Angeklagte stundenlang mit Widersprüchen in ihren Aussagen, worauf diese genervt reagierte. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht das Gutachten bei der Urteilsfindung berücksichtigt, da es nicht daran gebunden ist.
Wo sie sich unterscheiden
- Bild führte mit der Aussage, dass Gina H. auch ohne Störung so gehandelt hätte, während Spiegel und NTV dies nicht betonten.
- FR.de und Spiegel hoben die Länge der Verhandlung (32. Verhandlungstag) hervor, während Bild und NTV dies nicht explizit erwähnten.
- NTV betonte die Teilnahme des Gutachters an jedem Verhandlungstag seit Prozessbeginn, was in den anderen Berichten weniger hervorgehoben wurde.
- Bild konzentrierte sich stärker auf die mögliche Handlungsweise der Angeklagten auch ohne psychische Störung, während die anderen Quellen den Fokus auf die Schuldfähigkeit trotz der festgestellten Probleme legten.
Was noch nicht bekannt ist
- Das genaue Motiv für die Tat bleibt unklar, da die Angeklagte die Vorwürfe bestreitet und die Staatsanwaltschaft lediglich eine mögliche Verbindung zur Beziehung zum Vater des Jungen sieht.
- Es ist noch nicht bekannt, wie das Gericht das psychiatrische Gutachten bei der Urteilsfindung gewichten wird, da es nicht daran gebunden ist.
Hintergrund
- Gina H. bezieht seit 2015 eine Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Probleme [Fact Refinery, 2025-10-27].
- Die Anklage wirft Gina H. vor, Fabian im Oktober 2025 an einem Tümpel bei Güstrow erstochen und die Leiche angezündet zu haben [Fact Refinery, 2025-10-27].
- Das psychiatrische Gutachten stellte eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und eine Lernbehinderung bei der Angeklagten fest [Fact Refinery, 2025-10-27].
- Psychopathische Tendenzen, die sich in gefühllosen und manipulativen Verhaltensweisen äußern, wurden bei Gina H. festgestellt [Fact Refinery, 2025-10-27].
Unsere Einschätzung
Unsere Lesart ist, dass das Gericht trotz der diagnostizierten psychischen Probleme und der Lernbehinderung wahrscheinlich von der vollen Schuldfähigkeit der Angeklagten ausgehen wird, da der Sachverständige eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht feststellen konnte. Die unterschiedliche Gewichtung der Medienberichterstattung deutet darauf hin, dass die Frage, ob die Tat auch ohne die psychischen Probleme geschehen wäre, im Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung steht. Die lange Dauer des Verfahrens und die Konfrontation der Angeklagten mit Widersprüchen in ihren Aussagen lassen auf eine intensive Beweisaufnahme schließen.
Worauf zu achten ist
- Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung Ende Oktober werden zeigen, wie sie das Gutachten interpretieren und in ihre Argumentation einbeziehen [Gerichtsterminkalender].
- Das Urteil am 10. November wird Aufschluss darüber geben, wie das Gericht die Schuldfähigkeit der Angeklagten bewertet und welche Strafe es verhängt [Gerichtsurteil].
- Die genaue Begründung des Urteils wird zeigen, inwieweit das Gericht an das Gutachten gebunden ist oder eigene Schlussfolgerungen zieht [Urteilsbegründung].
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