Fünf europäische Länder – Deutschland, Dänemark, Griechenland, Österreich und die Niederlande – intensivieren ihre Bemühungen, sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der Europäischen Union in afrikanischen Drittstaaten einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt traf sich am Freitag in Kopenhagen mit seinen Kollegen, um die Pläne weiter voranzutreiben und eine Vereinbarung mit Partnerländern noch in diesem Jahr zu erzielen. Ruanda gilt als Favorit für die Einrichtung eines ersten Zentrums, wobei technische Gespräche bereits stattgefunden haben sollen. Dänemark plant, bis Ende nächsten Jahres erste Migranten in ein solches Lager zu schicken.
Die „Return Hubs“ sollen Asylbewerber aufnehmen, deren Anträge abgelehnt wurden, die aber aufgrund von Rückführungsschwierigkeiten nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Die Pläne basieren auf der EU-Rückführungsverordnung und erfordern ein Abkommen mit einem Drittland, das die internationalen Menschenrechtsstandards einhält. Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs deutet darauf hin, dass solche Zentren grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sind, solange den Betroffenen rechtlicher Beistand, sprachliche Unterstützung und Kontakt zu Behörden gewährleistet werden.
Italien hat bereits Abschiebezentren in Albanien eingerichtet, während Frankreich keine solchen Zentren in Drittländern plant, da Präsident Macron deren Wirksamkeit und Vereinbarkeit mit den eigenen Prinzipien bezweifelt. Großbritannien hatte ein ähnliches Abkommen mit Ruanda geschlossen, das jedoch vom Obersten Gerichtshof als illegal eingestuft wurde. Die ruandische Regierung bestätigte Ende August Gespräche mit Vertretern mehrerer europäischer Staaten über die Einrichtung von Abschiebezentren.
Die Idee einer Zuwanderungsabgabe, die Unternehmen zahlen müssten, die Personal aus der EU rekrutieren, gewinnt in der Schweiz an Unterstützung. Sowohl die Staatspolitische Kommission als auch die Aussenpolitiker des Ständerates haben sich dafür ausgesprochen, wobei die Abgabe an die Aktivierung einer Schutzklausel gekoppelt ist, die die Personenfreizügigkeit bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen einschränken würde.
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