Die Bundesregierung plant ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz, das Vergesellschaftungen von Wohnraum erschweren soll, insbesondere in Berlin, wo eine rot-grün-rote Koalition große Wohnungsbestände vergesellschaften möchte. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht in dem Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) noch erheblichen Klärungsbedarf und zahlreiche offene Fragen, betont aber gleichzeitig ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit. Das Gesetz sieht vor, dass Vergesellschaftungen nur dann zulässig sind, wenn nachgewiesen wird, dass alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind und eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes gezahlt wird. Die geplante Vergesellschaftung in Berlin wird mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro veranschlagt, was voraussichtlich unter dem tatsächlichen Wert der Wohnungen liegen dürfte.
Hubig hält den Ansatz für ungeeignet und plädiert stattdessen für Investitionen in den Neubau von günstigen Wohnungen und die Stärkung des sozialen Mietrechts. Dobrindt argumentiert, dass das Gesetz willkürliche Vergesellschaftungen verhindern soll, die mit dem Grundgesetz unvereinbar seien. Kritiker weisen darauf hin, dass Vergesellschaftungen in den Bereich der Ländergesetzgebung fallen und ein Bundesgesetz nur in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse geht. Ob dies auf das Investitionsschutzgesetz zutrifft, ist fraglich, da das Gesetz Vergesellschaftungen nicht positiv gestaltet, sondern lediglich einschränkt.
Die taz kritisiert, dass Dobrindt mit dem Gesetz das Grundgesetz aushebeln wolle, da die Vergesellschaftung ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehen ist. Eine Grundgesetzänderung, die Vergesellschaftungen grundsätzlich verhindern würde, hätte jedoch keine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Die Debatte um das Gesetz verdeutlicht die unterschiedlichen Auffassungen über das Eigentumsrecht und die Möglichkeiten der staatlichen Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet wird und welche Auswirkungen es auf die Wohnungsmarktpolitik in Deutschland haben wird.
Unsere Einschätzung ist, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzesentwurf versucht, einen politischen Konflikt mit Berlin auszutragen, indem sie die Vergesellschaftung von Wohnraum erschwert. Die unterschiedlichen Positionen von Hubig und Dobrindt deuten auf eine tiefergehende Auseinandersetzung innerhalb der Koalition über die Rolle des Staates im Wohnungsmarkt hin. Die Kritik der taz legt nahe, dass das Gesetz möglicherweise rechtlich angreifbar ist und eine Grundsatzdebatte über das Eigentumsrecht auslösen könnte.
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