Bundeskanzler Friedrich Merz rechnet nicht mehr mit einem Beschluss der geplanten Rentenreform durch den Bundestag bis zum Jahresende. Stattdessen strebt er zunächst die Verabschiedung im Bundeskabinett an, gefolgt von einer Entscheidung des Bundestages im Frühjahr 2027. Dies verzögert den ursprünglich geplanten Start der Reform zum 1. Januar 2027. Der Koalitionsstreit um die Rente mit 63 sowie die komplizierte Umsetzung der geplanten Kapitalrente sind Gründe für die Verzögerung. Die Bundesregierung hatte ursprünglich angekündigt, die Rentenreform bis Ende 2026 im Bundestag zu verabschieden.
Merz hatte bereits bei einer Veranstaltung des Handelsblatts angedeutet, dass die Umsetzung des umfassenderen Reformpakets, das neben der Rente auch Vorhaben zu Pflege, Arbeitsmarkt und Steuern umfasst, länger dauern könnte. Insbesondere um das Ende der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren gibt es Uneinigkeit zwischen Union und SPD. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der bislang jedoch noch nicht vorliegt.
SPD-Bundestagsabgeordneter Ralf Stegner verteidigt eine längere parlamentarische Beratung und betont, dass die Reformen nicht „einfach durchgewunken“ werden können. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Bezeichnung „Rente mit 63“ nicht für alle Jahrgänge zutrifft. Die neue Planung weicht vom öffentlich erklärten Ziel der Bundesregierung ab.
Unsere Lesart ist, dass die geplante Rentenreform aufgrund interner Koalitionsstreitigkeiten und komplizierter Umsetzungsprobleme deutlich verzögert wird. Die ursprünglichen Ziele der Bundesregierung werden nun offenbar nicht erreicht, und ein Beschluss im Bundestag wird erst im Frühjahr 2027 erwartet. Die unterschiedlichen Positionen der beteiligten Parteien, insbesondere in Bezug auf die Rente mit 63 und die Kapitalrente, scheinen unüberbrückbar zu sein.
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