Ein Streit um Biertrinken und den Umgang mit einem Schankkellner hat im Paulaner-Festzelt des Oktoberfestes zu einem Ausstand von mindestens elf Schankkellnern geführt, was kurzzeitig zu Personalengpässen an den Schänken führte. Laut Angaben von Bedienungskreisen verließen alle Schankkellner geschlossen ihre Arbeitsplätze, nachdem einem Kollegen gekündigt worden war. Die Wirtsfamilie Stiftl bestätigt die Kündigung eines Schankkellners, der nach einem Streit mit dem Wirt seinen Dienst quittierte, bestreitet jedoch, dass alle Schankkellner das Festzelt verlassen haben. Mehrere Bedienungen berichten, dass der Wirt den gekündigten Schankkellner beschimpft und ihm Bier vor die Füße gekippt habe, nachdem dieser beim Biertrinken erwischt wurde, eine Praxis, die im Festzelt üblich sein soll. Die Stiftls geben an, dass der Schankkellner ausfallend geworden sei, woraufhin die Kündigung ausgesprochen wurde. Um den Personalengpass zu beheben, wurden acht neue Schankkellner aus anderen Betrieben der Stiftls und drei aus dem Hacker-Pschorr-Festzelt eingesetzt. Es ist unklar, ob die Bedienungen, die an den Schänken ausgeholfen haben, für ihren Einsatz entschädigt werden. Einige Aushilfsschänker geben an, noch keine Informationen über eine Kompensation erhalten zu haben. Ob die Gäste von dem Vorfall etwas mitbekommen haben, ist umstritten; die Wirtsfamilie betont, dass der Einsatz des übrigen Personals reibungslos verlaufen sei.
Unsere Einschätzung ist, dass der Streit um die Kündigung des Schankkellners und die anschließende Solidaritätsaktion der Kollegen zu einem spürbaren Personalengpass im Paulaner-Festzelt geführt hat, den die Betreiberfamilie Stiftl jedoch herunterspielt. Die unterschiedlichen Darstellungen des Vorfalls, insbesondere die widersprüchlichen Angaben über das Verhalten des gekündigten Mitarbeiters und die Reaktion des Wirts, deuten auf eine angespannte Atmosphäre hinter den Kulissen hin. Es bleibt unklar, inwieweit der Vorfall den reibungslosen Ablauf des Oktoberfestes tatsächlich beeinträchtigt hat und ob die eingesetzten Aushilfskräfte angemessen entschädigt werden.
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