Ein französisches Berufungsgericht hat Marine Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie muss zusätzlich eine Fußfessel tragen und darf 15 Monate lang nicht an Wahlen teilnehmen.
Das Gericht bestätigte die Verurteilung wegen der Veruntreuung von EU-Geldern. Le Pen hatte Berufung gegen das ursprüngliche Urteil eingelegt, welches nun in modifizierter Form bestätigt wurde. Die Entscheidung ermöglicht es ihr weiterhin, für das Präsidentenamt im Jahr 2027 zu kandidieren, obwohl ihre Wahlteilnahme vorerst ausgeschlossen ist.
Die Strafe sieht vor, dass Le Pen eine Fußfessel tragen muss und ihr für einen Zeitraum von 15 Monaten die Teilnahme an Wahlen untersagt wird. Dies bedeutet, dass sie zwar grundsätzlich kandidieren kann, jedoch nicht an unmittelbaren Wahlprozessen teilnehmen darf. Die genauen Bedingungen der Fußfessel wurden nicht detailliert bekannt gegeben.
Die Verurteilung basiert auf Vorwürfen der Veruntreuung von EU-Geldern, die Le Pen und ihre Partei, den Rassemblement National, im Zeitraum von 2010 bis 2016 begangen haben sollen. Es geht um Gelder, die für die Bezahlung von Wahlhelfern verwendet wurden.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist endgültig. Le Pens Anwälte äußerten sich enttäuscht über das Urteil und kündigten an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Sie argumentierten, dass die Vorwürfe politisch motiviert seien und es sich um eine gezielte Kampagne gegen ihre Mandantin handele.
Die Möglichkeit einer Kandidatur Le Pens bei der Präsidentschaftswahl 2027 bleibt bestehen, wird jedoch durch das Urteil erschwert. Beobachter gehen davon aus, dass die Strafe ihren Wahlkampf erheblich beeinflussen und ihre Chancen auf den Sieg schmälern könnte.
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