Gericht erklärt Preiserhöhungen von ExtraEnergie für unzulässig
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1h ago

Gericht erklärt Preiserhöhungen von ExtraEnergie für unzulässig

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Image: Spiegel De

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Preiserhöhungen des Energieversorgers ExtraEnergie für unwirksam erklärt, womit Tausende ehemalige Kunden Rückzahlungen erwarten können. Die Klage wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Namen von über 4200 betroffenen Kunden eingereicht, nachdem ExtraEnergie im Sommer 2022 drastische Preiserhöhungen für Strom und Gas angekündigt hatte, selbst für Kunden mit Preisgarantie. Berichten zufolge stiegen die Preise in einigen Fällen um über 200 Prozent, beispielsweise von 28,3 Cent auf 74 Cent pro Kilowattstunde Strom oder von 7,9 Cent auf 24,7 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. ExtraEnergie lockte Kunden mit einer 50-Euro-Gutschrift, um die Zustimmung zu den Preisanpassungen per QR-Code zu erhalten, was vom Gericht als unzulässige Taktik bewertet wurde. Das Unternehmen begründete die Erhöhungen mit der Energiekrise und den gestiegenen Beschaffungskosten infolge des Ukrainekriegs, obwohl es zwischen 2015 und 2020 operative Gewinne von über 400 Millionen Euro erwirtschaftet hatte und nur geringe Steuern in Deutschland entrichtete, indem es den Großteil der Gewinne als Lizenzgebühren an eine Schwesterfirma auf Zypern überwies. Das Gericht wies die Argumentation von ExtraEnergie zurück, dass die hohen Einkaufspreise eine Anpassung der vereinbarten Preise rechtfertigen würden. Das Urteil betrifft die Preiserhöhungen vom 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022, sodass für die Kunden weiterhin die ursprünglich vereinbarten Preise gelten.

Wo sie sich unterscheiden

  • Spiegel.de betont die Tricks, die ExtraEnergie anwandte, um die Zustimmung der Kunden zu den Preiserhöhungen zu erhalten, wie die 50-Euro-Gutschrift und den QR-Code.
  • Handelsblatt.de konzentriert sich stärker auf die rechtliche Begründung des Urteils und die Argumentation von ExtraEnergie, die auf einer Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs basierte.
  • Spiegel.de erwähnt die Höhe der operativen Gewinne von ExtraEnergie (über 400 Millionen Euro) und die geringen Steuerzahlungen in Deutschland, während Handelsblatt.de diese Informationen nicht hervorhebt.

Was noch nicht bekannt ist

  • Es ist unklar, wie schnell und in welcher Form die Rückzahlungen an die betroffenen Kunden erfolgen werden.
  • Es ist nicht bekannt, ob ExtraEnergie gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

Hintergrund

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist eine bundesweite Organisation, die sich für die Rechte von Verbrauchern einsetzt [Fact Refinery, N/A - background knowledge].
  • ExtraEnergie ist ein Energieversorger, der Strom und Gas an Kunden liefert [Fact Refinery, N/A - background knowledge].
  • Im Sommer 2022 kam es zu drastischen Preiserhöhungen für Energie aufgrund der Energiekrise und des Ukrainekriegs [Fact Refinery, 2022-MM-DD - implied from article context].
  • Die Klage des VZBV wurde im Namen von über 4200 betroffenen Kunden eingereicht [Fact Refinery, N/A].

Unsere Einschätzung

Unsere Lesart ist, dass ExtraEnergie versucht hat, durch unzulässige Taktiken und unter Berufung auf die Energiekrise, Preiserhöhungen durchzusetzen, die rechtlich nicht haltbar waren. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass operative Gewinne aus der Vergangenheit und die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland keine Rechtfertigung für die Erhöhungen darstellen. Wir sehen dies als einen Sieg für die Verbraucherrechte und ein Signal, dass Energieversorger nicht einfach so Preiserhöhungen durchsetzen können, selbst in Krisenzeiten.

Worauf zu achten ist

  • Ob ExtraEnergie gegen das Urteil Berufung einlegen wird, und falls ja, wann der Termin für die Berufungsverhandlung ist [Gericht Hamm].
  • Wann und in welcher Form die Rückzahlungen an die betroffenen Kunden erfolgen werden, einschließlich eines Zeitplans und der Höhe der Rückerstattungen [ExtraEnergie, VZBV].
  • Wie sich die Entscheidung auf ähnliche Fälle anderer Energieversorger auswirken könnte [Branchenverbände, Rechtskommentatoren].
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