Die Fraktionsvorsitzende der Berliner Linken, Elif Eralp, hat die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Erschwerung der Vergesellschaftung von Wohnungen als verfassungswidrig kritisiert. Dobrindt hatte Eckpunkte für ein Gesetz vorgestellt, das Vergesellschaftungen an strenge Bedingungen knüpfen soll, darunter den Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit und eine Entschädigung zum Verkehrswert. Die Linke, die SPD und die Grünen planen in Berlin, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften, wobei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro gerechnet wird, die voraussichtlich unter dem Verkehrswert liegen. Eralp argumentiert, das Gesetz diene nicht dem Investitionsschutz, sondern sei ein Angriff auf die Berliner Mieter. SPD-Fraktionsvorsitzender Krach sprach von "peinlichem Aktionismus" Dobrindts. Die Linke sieht darin einen Versuch, das Grundgesetz auszuhöhlen, indem die Vergesellschaftung faktisch unmöglich gemacht werden soll. Die Pläne sehen vor, dass eine Landesregierung nachweisen muss, alle anderen Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus ausgeschöpft zu haben, bevor eine Vergesellschaftung in Betracht gezogen wird. Im Falle einer Enteignung soll die Entschädigung in Geld und zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.
Unsere Einschätzung ist, dass die Kritik der Linken an den Plänen von Bundesinnenminister Dobrindt nicht primär um den Investitionsschutz geht, sondern um die faktische Verhinderung der in Berlin geplanten Vergesellschaftung von Wohnungen. Die Argumentation der Linken deutet darauf hin, dass sie die neuen Bedingungen als unzumutbar und als einen Angriff auf die Rechte der Berliner Mieter betrachtet. Die Reaktion der SPD-Fraktionsvorsitzenden Krach verstärkt den Eindruck, dass es sich um einen politischen Konflikt handelt, der über die reine Rechtmäßigkeit der Vergesellschaftung hinausgeht.
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