Ein Ukrainer wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Agententätigkeit im Auftrag des russischen Geheimdienstes zu einer Haftstrafe verurteilt, während zwei weitere Angeklagte freigesprochen wurden. Die drei Männer sollen im Auftrag Russlands Transportwege in Deutschland für spätere Brandanschläge ausgekundschaftet haben. Die Verurteilung erfolgte, weil der Ukrainer Verbindungen zum russischen Geheimdienst nachgewiesen bekommen konnte und die Vorbereitung von Anschlägen nachgewiesen wurde. Die beiden freigesprochenen Männer wurden nicht mit den Vorbereitungen in Verbindung gebracht. Die russische Seite hat sich bisher nicht zu dem Urteil geäußert. Die Beweislage gegen den verurteilten Mann war ausreichend, um ihn zu überführen, während bei den anderen beiden Angeklagten Zweifel an ihrer Beteiligung bestanden.
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