Rebel Wilson hat eine Verleumungsklage gewonnen, die von Charlotte MacInnes, der Hauptdarstellerin in Wilsons erstem Film als Regisseurin, gegen sie angestrengt wurde. Das Bundesgericht von Australien wies die Ansprüche von MacInnes zurück und ordnete an, dass diese die Anwaltskosten von Wilson tragen muss.
Der Streit dreht sich um Ereignisse im Zusammenhang mit „The Deb“. Richterin Elizabeth Raper des Bundesgerichts von Australien in Sydney entschied am Mittwoch zugunsten von Rebel Wilson und wies die Verleumungsklage und die Ansprüche wegen Verletzung der Vertraulichkeit ab, die von Charlotte MacInnes eingereicht wurden.
MacInnes leitete die Klage aufgrund von vier konkreten Vorfällen ein, doch Details zu diesen Vorfällen wurden im Ausgangsmaterial nicht genannt. Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass MacInnes für die Zahlung der Rechtskosten verantwortlich ist, die Rebel Wilson während des Verfahrens entstanden sind. Dieser Ausgang beendet damit effektiv den Rechtsstreit zwischen den beiden Frauen, der aus ihrer Arbeit an „The Deb“ resultiert.
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