Das Bundeskabinett hat eine Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke beschlossen, die ab dem 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und die Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu schützen. Die Steuer soll in zwei Stufen erhoben werden: 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter und 32 Cent pro Liter ab 8 Gramm Zuckergehalt. Ausgenommen sind alkoholische Getränke, alkoholfreie Biere und Weine, reine Säfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke mit Süßungsmitteln. Für kleine Hersteller, die maximal eine Million Liter pro Jahr produzieren, soll es eine Befreiung geben, die jedoch noch von der EU-Kommission genehmigt werden muss.
Der Bund rechnet mit Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und rund 900 Millionen Euro pro Jahr ab 2028. Diese Einnahmen sollen zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge verwendet werden. Die Entscheidung wurde nach langem Ringen innerhalb der schwarz-roten Koalition erzielt, wobei CDU- und CSU-Politiker anfänglich skeptisch waren. Es gab Diskussionen über die Höhe der Steuer und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, wobei die CSU einen späteren Starttermin (1. Januar 2028) bevorzugte, um den Unternehmen Zeit zur Anpassung der Rezepturen zu geben.
Die neue Steuer soll auch einen Anreiz für Getränkehersteller schaffen, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren. Vertreter aus dem Gesundheits-, Wissenschafts-, Kinder- und Verbraucherschutz begrüßen die Entscheidung, da übermäßiger Zuckerkonsum das Risiko für chronische Krankheiten wie Fettleibigkeit, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Die jährlichen Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken werden auf etwa 2,1 Milliarden Euro geschätzt.
Unsere Einschätzung ist, dass die Verabschiedung der Zuckersteuer ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition darstellt, bei dem die ursprünglichen Vorstellungen des Finanzministers reduziert wurden und die Bedenken der Union berücksichtigt wurden. Die zweistufige Steuer und der geplante Starttermin scheinen das Ergebnis von Verhandlungen zu sein, die durch interne Meinungsverschiedenheiten und sogar eine kurzzeitige Aussetzung des Gesetzesentwurfs gekennzeichnet waren. Die Befreiung für kleine Hersteller und die Notwendigkeit der EU-Zustimmung deuten auf eine gewisse Sensibilität gegenüber den Auswirkungen auf die Wirtschaft hin, während die erwarteten Mehreinnahmen die Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge unterstützen sollen.
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