Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesentwurf namens „EU Kids Act“ vorgeschlagen, um den Zugang zu sozialen Medien für Personen unter 15 Jahren einzuschränken. Der Plan sieht ein Verbot für unter 13-Jährige vor und begrenzt den Zugang für 13- bis 15-Jährige auf eine Stunde täglich über von Eltern oder Erziehungsberechtigten kontrollierte „Mini-Accounts“. Der Vorschlag zielt darauf ab, das Wohlbefinden zu steigern und Bedenken hinsichtlich der Online-Sicherheit von Kindern auszuräumen. Plattformen müssen nachweisen, dass sie „safe by design“ sind, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, dieser Schritt würde „die Eltern wieder ans Steuer setzen“ und ihnen „die Werkzeuge an die Hand geben, um ihren Kindern zu helfen, sich in einer sichereren Welt zurechtzufinden“. Sie hob Bedenken hervor, dass Kinder Online-Mobbing ausgesetzt seien und Fehler dauerhaft aufgezeichnet würden. Die Einschränkungen würden für Plattformen wie TikTok, Instagram, Snapchat, YouTube, KI-Chatbots und Online-Spiele gelten.
Nach dem vorgeschlagenen Gesetz müssten Plattformen für alle Nutzer unter 18 Jahren dem Prinzip „safety by design“ folgen und „toxische oder süchtig machende Funktionen“ eliminieren. Obwohl die Gesetzgebung bestehende nationale Gesetze ersetzen würde, haben einige Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Spanien, bereits eigene Einschränkungen angekündigt. Die Kommission hat einige Mitgliedstaaten gewarnt, dass sie bestehende nationale Gesetze aufheben müssen, um mit dem EU Kids Act konform zu sein.
Die Verabschiedung des Gesetzes erfordert die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments. Die Durchsetzungsmechanismen werden noch diskutiert, und es wird erwartet, dass der Vorschlag auf Widerstand stößt. Frankreichs Versuch, ein ähnliches Verbot einzuführen, wurde kürzlich von seinem obersten Gericht blockiert, das entschied, dass es die Meinungsfreiheit verletze, was die Regierung dazu veranlasste, ihre Pläne zu ändern. Es wurden auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der vorgeschlagenen Einschränkungen auf die Privatsphäre geäußert.
Was noch nicht bekannt ist:
• Es bleibt unklar, wie die EU-weite Gesetzgebung durchgesetzt werden soll.
• Es ist ungewiss, ob die Mitgliedstaaten versuchen werden, die Vorschläge im Genehmigungsprozess zu verschärfen oder zu lockern.
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