In Deutschland wurde eine erste Leitlinie für den Umgang mit Anfragen nach assistiertem Suizid vorgestellt. Die Empfehlungen, die auf zweijährigen Beratungen von Experten für Medizin, Psychotherapie und Ethik basieren, sollen Gesundheitsfachkräften Orientierung in der ethisch und rechtlich komplexen Lage bieten, die durch die zunehmende Anzahl von Anfragen, insbesondere von älteren Menschen, entstanden ist. Die Leitlinie betont ein vertieftes Gespräch, um die Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Entscheidung zu klären und Betroffene umfassend zu informieren, einschließlich Handlungsalternativen und Risiken. Mindestens zwei Beratungsgespräche mit Fachärzten, darunter einem Psychiater, sind vorgesehen, um die freiverantwortliche Entscheidungsfähigkeit zu prüfen. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 ist die Zahl der assistierten Suizide in Deutschland gestiegen; im Jahr 2025 wurden mehr als 1200 Fälle gemeldet, wobei von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird. Die Suizidzahlen insgesamt sind ebenfalls gestiegen, nachdem sie durch Präventionsbemühungen zuvor gesunken waren. Im Jahr 2025 nahmen sich 11.334 Menschen das Leben, darunter mindestens 1288 durch assistierten Suizid. Vorstöße für ein Gesetz zur Sterbehilfe sind im Bundestag gescheitert.
Unsere Lesart ist, dass die vorliegende Leitlinie eine Reaktion auf eine zunehmende Nachfrage nach assistiertem Suizid und die damit verbundene rechtliche und ethische Unsicherheit im Gesundheitswesen darstellt. Wir sehen darin den Versuch, Fachkräfte durch klare Empfehlungen zu unterstützen, insbesondere angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der gestiegenen Fallzahlen. Die Betonung auf umfassende Beratungsgespräche deutet darauf hin, dass die Leitlinie eine selbstbestimmte Entscheidung der Betroffenen gewährleisten und gleichzeitig Risiken minimieren möchte.
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