NSU-Terroristin Beate Zschäpe bis mindestens 2035 in Haft
Politik
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1h ago

NSU-Terroristin Beate Zschäpe bis mindestens 2035 in Haft

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Image: Spiegel De

Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe wird voraussichtlich mindestens bis zum Jahr 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat eine Mindesthaftzeit von 24 Jahren festgelegt und den Antrag auf Bewährung abgelehnt. Zschäpe war Teil des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), der zehn Menschen ermordete und zahlreiche Straftaten beging. Im Jahr 2018 wurde sie als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Mindesthaftzeit von 25 Jahren gefordert, während die Verteidigung 20 Jahre beantragte. Das OLG berücksichtigte, dass Zschäpe inzwischen ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn NSU-Morden eingeräumt hat und sich von dem nationalsozialistischen Gedankengut distanziert habe. Sie hatte ihre Schuld in einem Prozess gegen eine NSU-Unterstützerin sowie in einer persönlichen Anhörung durch den Senat zugegeben und Scham über die Folgen ihrer Taten bekundet. Ihre Komplizen, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, begingen Selbstmord, bevor sie gefasst werden konnten. Der Beschluss des OLG ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund

  • Beate Zschäpe war Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), einer rechtsextremen Terrorgruppe, die zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordete [Fact Refinery, 2018-MM-DD, assuming date of conviction based on text].
  • Im Jahr 2018 wurde Zschäpe wegen Mittäterschaft an den Morden zu lebenslanger Haft verurteilt [Fact Refinery, 2018-MM-DD].
  • Die Bundesanwaltschaft hatte eine Mindesthaftzeit von 25 Jahren beantragt, die Verteidigung 20 Jahre [Fact Refinery, current date].
  • Rechtsterrorismus stellt eine Bedrohung für die innere Sicherheit dar [background knowledge].
  • Das deutsche Strafsystem sieht lebenslange Haftstrafen vor, die jedoch nach einer bestimmten Zeit durch eine Mindesthaftzeit ergänzt werden können [background knowledge].

Unsere Einschätzung

Unsere Einschätzung ist, dass das Oberlandesgericht München trotz der Teilgeständnisse und Distanzierung von Zschäpe von der Schwere der Verbrechen und der Notwendigkeit einer angemessenen Strafe überzeugt ist. Die Festlegung einer Mindesthaftzeit von 24 Jahren signalisiert, dass das Gericht zwar eine gewisse Reue und Entwicklung bei Zschäpe anerkennt, die Taten aber nicht verharmlost. Es scheint ein Abwägen zwischen der Möglichkeit einer Resozialisierung und dem Schutz der Gesellschaft stattgefunden zu haben.

Worauf zu achten ist

  • Ob der Beschluss des Oberlandesgerichts München durch weitere Rechtsmittel angefochten wird, und wenn ja, bis wann ein Termin für die Anhörung festgelegt wird [Oberlandesgericht München, Website].
  • Wie sich Zschäpes Verhalten während der Reststrafe entwickelt, insbesondere im Hinblick auf die weitere Aufklärung der NSU-Struktur [Justizvollzugsanstalt, Akten].
  • Ob die Entscheidung des Gerichts Auswirkungen auf zukünftige Verfahren gegen rechtsextreme Täter haben wird [Rechtsexperten, Kommentare].
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