Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe wird voraussichtlich mindestens bis zum Jahr 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat eine Mindesthaftzeit von 24 Jahren festgelegt und den Antrag auf Bewährung abgelehnt. Zschäpe war Teil des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), der zehn Menschen ermordete und zahlreiche Straftaten beging. Im Jahr 2018 wurde sie als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Mindesthaftzeit von 25 Jahren gefordert, während die Verteidigung 20 Jahre beantragte. Das OLG berücksichtigte, dass Zschäpe inzwischen ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn NSU-Morden eingeräumt hat und sich von dem nationalsozialistischen Gedankengut distanziert habe. Sie hatte ihre Schuld in einem Prozess gegen eine NSU-Unterstützerin sowie in einer persönlichen Anhörung durch den Senat zugegeben und Scham über die Folgen ihrer Taten bekundet. Ihre Komplizen, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, begingen Selbstmord, bevor sie gefasst werden konnten. Der Beschluss des OLG ist noch nicht rechtskräftig.
Unsere Einschätzung ist, dass das Oberlandesgericht München trotz der Teilgeständnisse und Distanzierung von Zschäpe von der Schwere der Verbrechen und der Notwendigkeit einer angemessenen Strafe überzeugt ist. Die Festlegung einer Mindesthaftzeit von 24 Jahren signalisiert, dass das Gericht zwar eine gewisse Reue und Entwicklung bei Zschäpe anerkennt, die Taten aber nicht verharmlost. Es scheint ein Abwägen zwischen der Möglichkeit einer Resozialisierung und dem Schutz der Gesellschaft stattgefunden zu haben.
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